Personenkreis - wer kann zu uns kommen?
Aufgenommen werden:
> volljährige Männer die in der Regel zwischen 30 – 50 Jahren alt sind
> und wesentlich seelisch behindert sind (§ 3 Abs. 1,2,3 und 4 der EGH – VO nach SGB XII)
> die neben der wesentlichen seelischen Behinderung auch eine geistige und/oder
eine körperliche Behinderung haben können
Nicht aufgenommen werden:
> Personen, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass eine angemessene Betreuung
durch die vereinbarte Strukturqualität nicht sichergestellt werden kann
>
akut selbstgefährdet und / oder fremdgefährdend sind
>
mit akut produktiver Symptomatik aufgrund einer psychischen Erkrankung
>
sich aufgrund ihres hohen disozialen Anteils nicht in die Gemeinschaft der Einrichtung einfügen können
>
Menschen mit einem erheblichen Pflegebedarf (Pflegestufe 1-3)
>
Menschen die akut Alkohol oder Drogen konsumieren
Ziele der Betreuung
Unsere Leistungen sind insbesondere darauf ausgerichtet, den Bewohnern die Erreichung der
nachstehend aufgeführten Ziele zu ermöglichen:
> Teilhabe an der Gesellschaft
>
größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung
>
die weitgehende Autonomie des Bewohners bei der Entwicklung von Perspektiven
>
Tagesstruktur, die den gesellschaftlichen Anforderungen entspricht und besondere Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten körperliche sowie psychische Gesunderhaltung
>
Erlangung eines Zuhausegefühls
Konkrete Ziele
>
die Annahme einer Tagesstruktur und deren selbständige Einhaltung umzusetzen
>
den Erhalt und Ausbau von eigenen Potentialen
>
die Verantwortung in unterschiedlichen Lebensbereichen wird eigenständig übernommen
>
Stärkung der psychischen Stabilität und Akzeptanz der Krankheit
>
die Erhöhung der Frustrationstolenranz zum konstruktiven Umgang mit Belastungssituationen
>
Entwicklung von Konfliktlöse – u. Bewältigungsstrategien
>
Sinngebender Umgang mit Freizeit
>
Aufbau eines positiveren Selbstwertgefühls
>
Kontaktaufbau u. Pflege, hier insbesondere außerhalb der Einrichtung